Brauchen Sie Hilfe ?
Du hast Fragen ?
+32 (2) 460 18 60

Startseite

Startseite

Zertifizierung & Recht

 

Alle unsere Techniker sind für die 3 belgischen Regionen zertifiziert. Dies bietet Ihnen eine Qualitätsgarantie und ist darüber hinaus zumindest für Ihre Region verpflichtend. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung und verwahren diese für Sie.

certification.png

Neue Gesetze sind in Kraft. Ab dem 1. Januar 2010 ist die Verwendung von „jungfräulichem“ R22 für die Wartung und Reparatur bestehender Kälte- und Klimaanlagen verboten. R22, das recycelt oder zurückgewonnen wird, darf bis Ende 2014 diese Anlagen füllen.

Die folgenden Kältemittel sind Bestandteil der neuen europäischen Liefer- und Verwendungsverordnung
(Sie müssen verstehen: VERBOTEN).
Carveen verfügt über eine ausreichende Menge an R22 Freonen, um Ihre Anlagen bis 2014 zu reparieren oder zu ersetzen.
HCFKs: R22
HCFK blends: R408a(Fx10), R409(Fx56)

Sollten Sie noch Kälteanlagen besitzen, die mit einem der oben genannten Kältemittel arbeiten, empfehlen wir einen Umbau. Heute ist klar, dass die eingezogenen R22-Mengen nicht ausreichen werden, um den Bedarf zu decken. Gleichzeitig überschreitet der Selbstkostenpreis von regeneriertem R22T die Grenzen. Deshalb ist eine Modifikation von Vorteil, denn der Preis dieser Investition ist nichts im Vergleich zu den Kosten, die durch ein Leck entstehen. Es gibt neue Kältemittel, die einen optimalen Betrieb über viele Jahre garantieren.

Erlass der flämischen Regierung über allgemeine und sektorale Artikel zum Umweltschutz
Carveen füllt alle neuen Gesetze für Sie aus und kümmert sich um sie!

§ 2. Bau und Anordnung von Kälteanlagen

1° Der Betreiber stellt einem Aufsichtsbeamten eine Bescheinigung des Herstellers oder eines Ökologen zur Verfügung, der in der Disziplin Druckgeräte und -anlagen und / oder in der Disziplin Beförderer für Gase oder gefährliche Stoffe anerkannt ist.

2° Es werden die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit bei einer Reparatur, einer Leckage, einem Austritt durch ein Sicherheitsventil usw. das austretende Kältemittel weder unterbrochen noch die Umwelt belastet Verhaltenskodex und müssen je nach Gebrauchsanweisung regelmäßig von einem Kältetechniker inspiziert werden, um mögliche Leckagen auf ein Minimum zu begrenzen. Bei einer Undichtigkeit sind sofort die notwendigen Reparaturen durchzuführen und eine erneute Dichtheitsprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Gutachten sind in ein Register einzutragen, das der Aufsichtsperson zur Verfügung steht.

§ 6. Maximale relative Leckverluste

1° Alle nach den besten verfügbaren Techniken durchführbaren Maßnahmen müssen getroffen werden, um den relativen Leckverlust so weit wie möglich zu begrenzen, in jedem Fall jedoch auf maximal 5 % pro Jahr.

2° Beträgt der relative Verlust mehr als 5 % pro Jahr, müssen so schnell wie möglich innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Lecks die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um dieses zu finden und wieder abzudichten. Neues Kältemittel kann nach der Reparatur und nach Überprüfung der Dichtheit durch einen autorisierten Kältetechniker nachgefüllt werden. Einen Monat nach der Reparatur muss eine erneute Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.

          a) Datum der Inbetriebnahme der Kälteanlage mit Angabe der Kältemittelart und des Nenn-Kältemittelinhalts
          b) Art der Inspektions-, Wartungs-, Reparatur- und Installationsarbeiten, die an einer Kälteanlage durchgeführt wurden
          c) Alle Störungen und Alarme in Bezug auf die Kälteanlage, die zu Undichtigkeiten führen können
          d) Menge und Art (neu, recycelt oder wiederaufbereitet) des Kältemittels, das gerade einer Kälteanlage hinzugefügt wurde
          e) Die Kältemittelmenge, die mit einer Kälteanlage gefüllt wird und die Kältemittelmenge, die entladen wird, mit Datum des Frachtführers und dessen Bestimmungsort
          f) Beschreibung und Ergebnisse der Dichtheitsprüfungen
          g) die Person, die die Arbeiten und die unter a) bis f) genannten Beobachtungen durchgeführt hat und ggf. den Namen des Unternehmens, in dem sie tätig ist
          h) eine von der unter g) genannte Person ausgestellte Bescheinigung über die von ihr durchgeführten Handlungen, falls erforderlich
          i) Bemerkenswerte Zeiträume
  • 3° Der Betreiber einer Kälteanlage muss über die Anlage, die sich in der Nähe der Kälteanlage befindet, ein Protokoll führen. Dieses Journal kann auch ganz oder teilweise aus einer Computerdatei bestehen. Dieses Journal muss das Datum und die Erwähnung enthalten:

4° Um die Kontrolle über die zugeführten und abgelassenen Kältemittel zu haben, muss der Betreiber dem Aufsichtsbeamten folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:
  • a) Rechnungen in Bezug auf die gekauften Kältemittelmengen
  • b) Die unter 3 ° . genannte Zeitung
Allgemein: Obligatorische Kontrolle des Dichtheitsgrades der Installationen in Abhängigkeit vom Kältemittelgehalt:
Carveen bietet Ihnen Wartungsverträge an, damit Sie immer in Ordnung sind
≥ 3kg jährlich
≥30 kg zweimal im Jahr
≥ 300 kg 4 mal im Jahr

Eine Dichtheitsprüfung muss weniger als einen Monat nach der Reparatur durchgeführt werden!

    - die Verpflichtung zum Vorhandensein eines Lecksuchsystems für Anwendungen mit mehr als 300 kg
    - die Pflicht zum Führen einer Zeitung ab 3 kg
    - die Verpflichtung, mit zertifizierten Personen zu arbeiten
    - die Pflicht zur Kennzeichnung aller Geräte mit dem Hinweis, dass die Anlage „Teil von Kyoto“ ist (siehe Etiketten)
    - der maximal zulässige Leckverlust beträgt 5 % (in Wallonien 10 %, 5 % nach dem 28.09.2010)
    - Wartung gemäß dem Code of Good Practice